Folgen für die Emigration

Welche Folgen hatten die Maßnahmen der Finanzbehörden und der Entzug der Staatsbürgerschaft für die Geflüchteten? Ein weiteres Beispiel aus Göttingen verdeutlicht, wie umfassend die Enteignung vor und nach der Emigration durchgeführt wurde.

Das Ehepaar Hermann und Thekla Jakob aus der Gotmarstraße 9 war dem geschäftlichen Mittelstand der Universitätsstadt zuzurechnen. Ende des 19. Jahrhunderts ließ sich der Kaufmann in Göttingen nieder und eröffnete ein Lederwarengeschäft.1 Als Franchisenehmer einer Hamburger Handelsgruppe hatt er gute Umsätze gemacht, so dass ihm die Selbstständigkeit als logische Konsequenz erschien. Er erwarb das Wohn- und Geschäftshaus in der Gotmarstraße und versuchte sich – zumindest bis zum Beginn der Weltwirtschaftkrise – als Schuhfabrikant. Der NS-Boykott bremste zwar die Betriebsentwicklung, vermochte sie aber nicht komplett zu verhindern.

Vorbereitung der Ausplünderung ab 1936

Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau und infolge des Alltagsterrors der Nationalsozialisten gegen die jüdische Einwohnerschaft kamen bei Hermann Jacob 1935 erste Überlegungen auf, das Geschäft zu veräußern. Er verkaufte das Geschäft an ein Kasseler Unternehmen und heiratete erneut. Seine zweite Ehefrau Selma Cohn war die Witwe eines Fabrikanten aus Thüringen. Mit ihr lebte er zunächst von den Rücklagen des Verkaufs, plante aber bereits die Emigration. Spätestens mit der Einrichtung von Sperrkonten, der Kontrolle sämtlichen Zahlungsverkehrs durch die Devisenstellen, der Überwachung durch die Steuerfahndung und der Hinzuziehung der Gestapo in die Abläufe ab 1936 wurde die Enteignung des Ehepaares eingeleitet.

Die Auswanderung verzögerte sich aus verschiedenen Gründen bis 1939. Einschließlich des Hausgrundstücks belief sich das Vermögen des Kaufmanns um 1938 noch auf ca. 120.000 RM. Auch Selma Cohn hatte eigene Rücklagen mit in die Ehe eingebracht. Der Besitz des Paares erregte die Aufmerksamkeit der NS-Behörden. Innerhalb kurzer Zeit vereinnahmte sich der Staat gut die Hälfte des Eigentums der Eheleute Jacob. Dabei gingen die Behörden mit unglaublicher Akribie vor.

Am Anfang stand die Festlegung der Reichsfluchtsteuer

Der Einrichtung von Sperrkonten folgte in der Regel die Festlegung der Reichsfluchtsteuer. Dieser Prozess fand häufig in den Jahren 1936/1937 statt, und zwar unabhängig von einer tatsächlichen Emigrationsabsicht. Da sich die Höhe der Steuer nach dem Gesamtvermögen richtete, kam bei Hermann Jacob ein Betrag von 16.500 RM zustande. Außerdem hatte der ehemalige Geschäftsmann knapp 4.100 RM an den Auswanderungsfonds der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland (RVJD) abzutreten. Die eigentliche Ausplünderung begann aber erst nach dem Pogrom vom November 1938. An Judenvermögensabgabe (JuVA) sollte Hermann Jacob 21.400 RM zahlen. Nach dem Verkauf seines Hauses – das einen Gesamtwert von 90.000 RM hatte, für das er aber nur genehmigte 45.000 RM erhielt – konfiszierten die Finanzbehörden auch die gesperrten Aktiendepots des Ehepaares. Für die Emigration freigegebene Beträge aus dem Hausverkauf und den Aktiendepots mussten auf einem Auswanderersperrkonto eingezahlt werden. Freigegeben wurden lediglich 33.000 RM von insgesamt 87.300 RM. Große Teile des Eigentums von Hermann und Selma Jacob waren somit bereits eingezogen worden. Die Wohnungseinrichtung musste für 4.000 RM verkauft, sämtliche Gold- und Silbersachen im Wert von 5.000 RM bei einer Pfandleihe und eine Münzsammlung von Selma Jacob im Wert von 7.500 RM bei den Finanzbehörden abgeliefert werden. Noch bevor das Ehepaar die Visa für die Flucht nach Chile in die Pässe gedruckt bekam, wurden 1.825 RM an die DeGo in Berlin überwiesen, um das verbliebene Umzugsgut für den Transport nach Übersee frei zu bekommen.

Für die Umwandlung des Auswanderersperrguthabens in Devisen war ebenfalls die DeGo zuständig. Sie berechnete einen Transferwert von 0.06 $ zur Auswanderersperrmark. Nach dem Tausch in US-Dollar überwies die Bank im Sommer 1939 einen Scheck über 783,75 $ nach Santiago de Chile. Dieser Betrag war alles, was von den freigegebenen 33.000 RM übrig geblieben war. Hermann und Selma Jacob hatten neben ihrem persönlichen Gepäck und dem nachgeschickten Umzugsgut pro Person 10 RM an Bargeld mit auf die Reise nehmen dürfen. Sie kamen demnach vollkommen mittellos in Südamerika an. Da Hermann Jacob im Herbst 1938 krank geworden war und operiert werden musste, war das Ehepaar in Chile auf die Unterstützung durch Bekannte und Hilfsorganisationen angewiesen.

Das Restvermögen zog das Deutsche Reich ein

Die Ausbürgerung, die im Mai 1940 im Reichsanzeiger publiziert und damit rechtskräftig wurde, vereinfachte die Situation im Ausland nicht. Das Ehepaar war nun staatenlos, hatte demnach keine Vertretung durch eine Botschaft oder ein Konsulat mehr und konnte theoretisch jederzeit ausgewiesen werden. Erst die Aufhebung der Ausbürgerung nach dem Krieg und die Restitutionsleistungen der 1950er Jahre sorgten für eine gewisse finanzielle Entspannung. In Deutschland war nach der Aberkennung der Staatsangehörigkeit auch das Restvermögen des Ehepaares Jacob vom Reich eingezogen worden. Dividendenausschüttungen für Wertpapiere ließen das Sperrguthaben, dass auf einen Betrag von nur noch 438 RM geschrumpft war, bis zum Frühjahr 1941 wieder auf über 10.000 RM anwachsen. Wie zum Hohn schickte die Commerzbank Göttingen Hermann Jacob monatlich einen Kontoauszug nach Santiago de Chile. Am 23. April 1941 beschlagnahmte das zuständige Finanzamt Moabit-West in Berlin schließlich auch dieses Guthaben zugunsten des Deutschen Reiches.


 

Fußnoten

  1. Zur Geschichte der Lederwarenhandlung Hermann Jacob vgl. Bruns-Wüstefeld, Geschäfte, S. 148-150.