Ausbürgerung und Vermögensentzug

Am Beispiel von Gustav und Amalie Rosenmeyer aus Göttingen lassen sich die Auswirkungen der Ausbürgerung sehr gut veranschaulichen. Folgen bürokratischer Maßnahmen erreichten das Ehepaar noch Jahre nach ihrer Flucht im November 1939 nach Chile.

Während des Novemberpogroms 1938 war das Ehepaar in seiner Wohnung in der Goetheallee in Göttingen überfallen worden, Gustav Rosenmeyer wurde schwer misshandelt und inhaftiert. Nach seiner Freilassung musste er sich einer länger andauernden ärztlichen Behandlung unterziehen, so dass sich die geplante Emigration verzögerte.1 Letztlich hatte das Ehepaar Glück, unter diesen Voraussetzungen noch nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs aus dem Deutschen Reich herauszukommen. Ihr Umzugsgut war bei der Spedition Menze in Göttingen eingelagert und sollte später nachgeholt werden.

Die Finanzbehörden greifen ein

Knapp zwei Jahre nach der Flucht des Ehepaares meldete sich das Finanzamt Moabit-West, zuständig für die „Verwertung jüdischen Eigentums", beim Finanzamt Göttingen. Die Berliner Behörde informierte ihre Göttinger Kollegen über die Absicht der Gestapo Hildesheim, Rosenmeyers zur Ausbürgerung auszuschreiben. Man hatte festgestellt, dass noch Umzugsgut, bestehend aus Möbeln, Hausrat und Kisten unbekannten Inhalts vorhandenen war. Gleichzeitig instruierte man das Finanzamt Göttingen, das „Umzugsgut unverzüglich zu verwerten" und den Erlös an die Finanzkasse Moabit-West, auf das Konto "dem Reich verfallenen Vermögenswerte" zu überweisen.2

Versteigerungstermin und erzielter Betrag sollten auch der Gestapo Hildesheim mitgeteilt werden. Nachdem die Versteigerung Anfang Oktober 1941 stattgefunden hatte, gab es einen Disput über die Höhe der geforderten Preise und den Wert der angebotenen Posten. Die Auseinandersetzung, ausgelöst durch einen Göttinger Auktionator, der bei der Versteigerung anwesend war, erreichte das Oberpräsidium, das Regierungspräsidium und das Oberfinanzpräsidium in Hannover. Der vollständig überlieferte Schriftverkehr in dieser Sache stellt eine ungewöhnliche Dokumentation der Vorgänge im Zusammenhang mit der Versteigerung jüdischen Umzugsguts dar. Das Göttinger Finanzamt hatte nach Erhalt des Berliner Schreibens sofort mit der Umsetzung der geforderten Maßnahmen begonnen. Zunächst setzten die Beamten eine Bekanntmachung auf, in der die „zwangsweise Versteigerung gegen Barbezahlung im kleinen Saale des Stadtparks" angekündigt und terminiert wurde. Man skizzierte Zustand und Wert der angebotenen Gegenstände und leitete das Schreiben an die örtliche Presse zur Veröffentlichung für den 08. Oktober 1941 weiter. Im Wortlaut: „Bekanntmachung soll mit größter Raumersparnis und im kleinsten noch mühelos lesbaren Druck veröffentlicht werden".

Großer Andrang bei Göttinger Versteigerung

Offenbar wollte man allzu viel Aufsehen um die Auktion vermeiden. Dieses Vorhaben ließ sich nicht annähernd verwirklichen. Die kurzfristige Bekanntmachung und der schnelle Vollzug der Versteigerung in den beiden folgenden Tagen konnte nicht verhindern, dass der Saal im angemieteten Stadtpark, einem Göttinger Veranstaltungslokal auf dem Gelände der heutigen Stadthalle, von „Kauflustigen stark überfüllt war und die hierdurch entstandene Drängerei es unmöglich machte, irgend eine Unterschrift zu erlangen".3

Die Auktion der 365 angebotenen Posten brachte einen Gesamterlös von 5.436,30 RM. Sie war von zwei Beamten der Vollstreckungsstelle des Göttinger Finanzamts durchgeführt worden, die von zwei weiteren Beamten für das Protokoll und die Saalaufsicht unterstützt wurden. Vom Gewinn waren die Saalmiete in Höhe von 40 RM, festgesetzt in einem zuvor mit dem Betreiber ausgehandelten Pachtvertrag, und das Lagergeld an die Spedition abzuziehen. Auf Grund der Beschwerde des Göttinger Auktionators Bädje über zu hohe Preise, schrieb der leitende Beamte der Versteigerung, Obersteuersekretär Müller, einen Bericht.

Kauflustige steigerten sich in einen "Bieterrausch"

Er machte deutlich, dass sich die Behörde nicht nur an den staatlich verordneten Preisstopp für bestimmte Waren gehalten, sondern die „Kunden" darüber hinaus vor zu hohen Einsätzen beim Bieten gewarnt hatte. Die nach Aussage Bädjes überhöhten Preise hätten gar nicht existiert: „Es ist kein Preis gefordert, sondern freiwillig geboten [worden]." Über 300 „Kauflustige" hatten sich offenbar in einen „Bieterrausch" gesteigert und sich anschließend über zu hohe Preise beschwert. Nachdem die Finanzbehörden Auktionen dieser Art schließlich nicht mehr durchführten, versteigerte Hermann Bädje in Göttingen den zurückgelassenen Hausrat der deportierten Juden und Jüdinnen.


Fußnoten

  1. Vgl. dazu Uta Schäfer-Richter / Jörg Klein: Die jüdischen Bürger im Kreis Göttingen 1933-1945. Ein Gedenkbuch, Göttingen 1992, S. 228 / 229 und Alex Bruns-Wüstefeld: Lohnende Geschäfte. Die „Entjudung" der Wirtschaft am Beispiel Göttingens, Hannover 1997, S. 139-142

    Schreiben des Finanzamts Moabit-West an das Finanzamt Göttingen vom 19.09.1941, NLA-HStAH, Nds. 225 Göttingen Acc. 2003/096 Nr. 108 Blatt 1. Alle weiteren Angaben und Zitate zum Verlauf der Auktion stammen aus Dokumenten dieser Akte
  2. Wie Anm. 2, hier: Blatt 4/5. Es war vorgegeben, dass die Erwerber den eingezahlten Kaufpreis mit eigenhändiger Unterschrift zu bestätigen hatten